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Vorschriften und Genehmigungen zur Nutzung von Flugmodellen und Drohnen


Unterscheidung / Genehmigungspflicht
Je nach Art der Nutzung ist ein Flugmodell eine Drohne, für deren Aufstieg eine Erlaubnis eingeholt werden muss.
Das Luftverkehrsrecht unterscheidet in unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) und Flugmodelle. Ein Flugmodell wird ausschließlich zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung genutzt und ist in der Regel bis 5 Kilogramm erlaubnisfrei. Werden Flugmodelle zweckentfremdet, insbesondere gewerblich eingesetzt, gelten sie per Gesetz als Drohnen und sind unabhängig von Gewicht, Antrieb und Aufbau genehmigungspflichtig. Bei Fluggeräten, die mit einer Kamera ausgerüstet sind, handelt es sich im Regelfall um Drohnen, denn Luftbilder oder Videoaufnahmen, die beispielsweise für touristische oder unternehmerische Zwecke werben, Veranstaltungen dokumentieren oder die Umgebungslage von Grundstücken darstellen, dienen nicht Sport- oder Freizeitzwecken. Sollte eine solche oder ähnliche Nutzung beabsichtigt sein, muss zuvor die behördliche Genehmigung eingeholt werden.

Haftpflichtversicherung
Prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die private Haftpflichtversicherung deckt dies in der Regel nicht ab! Es muss also eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Gesetzliches Mindestalter
Ein gesetzliches Mindestalter gibt es unseres Wissens nach nicht .

Wo und wie hoch darf man gesetzlicher Weise fliegen ?
Ohne Sondergenehmigung darf nur im unkontrollierten Luftraum (G = Golf) geflogen werden.
Der unkontrollierte Luftraum endet in einer Höhe von 762 Metern (2500 ft) über den Boden.
Unter bestimmten Umständen wird diese Höhe des unkontrollierten Flugraums noch weiter eingeschränkt. Z.B. in der Nähe von Kontrollzonen (D = Delta). Dies sind in der Regel Flugplätze. Hier ist die Höhe im Vorfeld bereits schrittweise auf 518,15 Meter (1700 ft) und 304,8 Meter (100ft) reduziert und der unkontrollierte Flugraum endet sogar gänzlich dort, wo die Kontrollzone (Luftraum Delta) beginnt.
Die genauen Bestimmungen und Lufträume sind auf den ICAO-Karten (Luftfahrkarten) hinterlegt. Es ist die Pflicht jedes “Piloten”, sich für sein Fluggebiet dort die entsprechenden Informationen einzuholen.

Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den privaten Flug
Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel keine Genehmigungen erforderlich bis zu einem Aufstiegsgewicht / einer Gesamtmasse von maximal 5kg.

Genehmigungen und gesetzliche Bestimmungen für den gewerblichen Flug
Eine Aufstiegsgenehmigung ist immer Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird. Diese muss also je Bundesland und je Flugeinsatz einzeln beantragt werden und ist theoretisch bis zu einem Abfluggewicht von 25kg gültig. Vereinfachte gewerblichen Aufstiegsgenehmigungen bis zu 5kg Abfluggewicht jedoch können pauschal beantragt werden, reichen jeweils für 2 Jahre und setzen natürlich ebenfalls eine Haftpflichtversicherung voraus.
Die einfache / vereinfachte pauschale gewerbliche Aufstiegsgenehmigungen hat in der Regel noch verschiedene weitere Einschränkungen wie z.B.:
    Gesamtmasse bis 5kg
    maximale Flughöhe über Grund (AGL) von 100m
    Verbot des Betriebes des unbemannten Luftfahrsystems über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben (BOS). Dies gilt auch für den Betrieb über Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung und militärischen Anlagen.
    Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die zuständigen Ordnungsbehörden / Polizeidienststellen vorab zu informieren.
    Innerhalb von Naturschutzgebieten sind die dortigen Bestimmungen zu beachten.
    Der Steuerer wird in der Regel in der Genehmigung festgelegt und namentlich genannt

Bitte beachten Sie auch nachfolgende Seiten zum Flug mit Drohnen


(alle Angaben ohne Gewähr)